Donnerstag, 21. Februar 2013

Freiheit für Deno! - Solierklärung für den inhaftierten Antifaschisten Deniz K.


Seit dem 21. April 2012 sitzt der junge Antifaschist Deniz K. in bundesdeutschen Gefängnissen. Der Vorwurf gegen ihn lautete, er habe auf einer Demonstration gegen die Verstrickung des Verfassungsschutz in den NSU am 31.3.2012 in Nürnberg versucht, mit einer Fahnenstange 5 PolizistInnen zu töten.

Free DenoKonkret wurde ihm vorgeworfen, er habe mit einer Fahnenstange nach PolizistInnen geschlagen, die versuchten in die Demonstration einzudringen.
Dieser angebliche Totschlagversuch fand jedoch nicht einmal Einzug in den Polizeibericht des Tages und noch immer lassen sich keine verletzten BeamtInnen finden. Einen Monat später nahm man Deniz K. auf einer antifaschistischen Demonstration in Ludwigshafen fest und konfrontierte ihn mit dem Vorwurf des versuchten 5-fachen Totschlages.
Am 14. November verurteilte ihn das Landgericht wegen Körperverletzung, Landfriedensbruch und Widerstand gegen Vollzugsbeamte zu 2 ½ Jahren Gefängnis.

Der letzte Kommentar Deniz's vor dem Urteil („Bevor sie mich schuldig sprechen, sprechen sie erst einmal die Polizisten für schuldig die auf die Demonstranten eingeschlagen haben.“ ) führt noch einmal die Realität in diesem sogenannten Rechtsstaat vor Augen.
Die staatliche Exekutive begeht permanent Rechtsbruch. Sei es durch das Abfilmen friedlicher Demonstrationen, durch das konstante Einkesseln von DemonstrantInnen wie beispielsweise am 1. Mai in Heilbronn, durch brutale Polizeiübergriffe wie in Göppingen oder eben am 31. März.
Das rechtlich problematische Verhalten der Polizei findet vor Gericht keinen Raum, stattdessen wird gegen jene ermittelt, die sich gegen diese Willkür zu Wehr setzen. Die Justiz stellt der Polizei quasi einen rechtsfreien Raum zur Verfügung und verfolgt deren Gewaltakte zumeist nur, wenn es erheblichen öffentlichen Druck gibt und selbst dann bleiben Verurteilungen eine Seltenheit.

Ein Beispiel hierfür sind die Proteste gegen die „Bürgerbewegung Pax Europa“ am 2. Juni 2011 in Stuttgart. Die rassistische „Bürgerbewegung“ hatte für diesen Tag zu einer Kundgebung aufgerufen, wogegen mehrere hunderte Menschen protestierten. Über 16 von ihnen wurden an diesem Tag verletzt, u.a. mit Kopfwunden und Knochenbrüchen. Die anschließenden Strafanträge der Opfer wurden allesamt von der Staatsanwaltschaft kassiert, welche stattdessen Strafanträge gegen mehrere GegendemonstrantInnen stellte.
Eine Aufarbeitung der Polizeigewalt schien politisch und juristisch ungewünscht, weshalb man der Polizei für diesen Tag pauschal ein Notwehrverhalten zuschrieb. Für Deniz K. gab es diese Verhaltensmöglichkeit nicht.

Diesem Staat geht nicht darum, mit der Justiz, „unabhängig und gerecht“ ein Urteil zu sprechen, sondern mit ihr politisch zu wirken. Mit ihr antifaschistischen, gesellschaftskritischen Protest zu diffamieren und einzuschüchtern. Dafür verurteilte man Deniz.
Für seine Identität als Antifaschist und Kommunist.
Diesen politischen Hintergrund zeigte bereits die realitätsferne Anklageerhebung auf und wurde durch das unverhältnismäßige Urteil, sowie der fehlenden Ermittlungen gegen die Polizei bestätigt. Deniz K. wurde Opfer der bundesdeutschen Gesinnungs- und Klassenjustiz.

Selten war die Parole „Betroffen ist einer, gemeint sind wir alle“ angebrachter.
Aus diesem Grund garantieren wir Deniz K. ob während des Berufungsverfahrens oder einer Haftzeit unsere ungebundene Solidarität. Niemand wird vergessen, Niemand wird alleine gelassen!

Freiheit für alle politischen Gefangenen! Free Deno!


Unterstützt durch:

Antifaschistische Aktion (Aufbau) Stuttgart
Antifaschistisches Aktionsbündnis Stuttgart und Region
Antifaschistische Initiative Leonberg
Antifaschistische Jugend Rems Murr
Halkevi/Volkshaus Kirchheim / Teck
Rems-Murr Nazifrei!
Offenes Antifaschistisches Bündnis Kirchheim / Teck
VVN-BdA, Kreisverband Esslingen
Weiler schaut hin e.V.

Samstag, 19. Januar 2013

[S / Leo] Berufungsprozess gegen Gaspistolenschützen

Bericht zum ersten Prozesstag vom Gaspistolenprozess am 16.1.2013
Heute am 16.1 fand in zweiter Instanz, der erste Prozesstag, von zwei, im Landgericht Stuttgart statt. Angeklagt war der Regional bekannte Neo Nazi Sebastian Elsner wegen gefährlicher Körperverletzung. Dieser hat im März 2011 nach einer verbalen Auseinandersetzung einem Antifaschisten aus kurzer Distanz mit einer Gaspistole ins Gesicht geschossen und damit schwere Verletzungen am Auge herbei geführt. Der damals 17 Jährige musste sich zwei Operationen unterziehen um das Augenlicht halbwegs zu retten, eine Sehbehinderung hat er trotz ärztlicher Hilfe davon getragen.

Der heutige Prozess fing mit der Verlesung der Anklage an, nachdem die antifaschistischen ProzessbeobachterInnen, Presse, sieben Nazis und zwei Staatsschützer im Zuschauerbereich Platz genommen hatten.

Anschließend wurde Sebastian Elsner von dem Gericht über seine allgemeine Lebenslage und über die Tat vom 11. März 2011 befragt. Nach wie vor gesteht Elsner die Tat. Sein Anwalt, Steffen Hammer, versucht auch dieses mal wieder das ganze Geschehen als „Notwehr“ darzustellen.

Doch selbst die Zeugen aus dem Rechten Lager konnten diesen Verteidigungsansatz durch ihre Aussagen nicht stärken.

Danach wurde der Betroffene zu seiner Sicht und den Folgen des Übergriffs befragt. Doch dies ergab keine entscheidenden neuen Erkenntnisse. Bei der Befragung durch den Nazi-Anwalt Hammer bezogen sich die Fragen meist wieder auf die Entfernung der Schusswaffe zum Auge. Jedoch wurde bereits bei der letzten Verhandlung vor dem Amtsgericht durch einen Sachverständigen geklärt, dass der Schuss aus einer Distanz von 20 bis 30 cm abgegeben wurde.
Damit wurden die folgenden Aussagen aus dem Rechten Lager quasi im Voraus widerlegt, was Hammer wohl nicht zu interessieren schien.

Nach der Mittagspause wurde der als Zeuge geladene, und zu Zweieinhalb Jahren verurteilte Faschist, Dominik Fischer aus der JVA Stammheim von einem Vollzugsbeamten in den Gerichtssaal geführt. Vor der Vernehmung wurde er darüber belehrt, dass gegen Ihn noch ein Verfahren wegen Strafvereitelung läuft; dieses bezieht sich auf das falsche Alibi für Elsner in den Wochen nach der Tat.
Jedoch erklärte die Staatsanwältin ihm im gleichen Moment, dass die Klage vermutlich eingestellt wird, nach dem er im Winterbachprozess bereits zu einer Haftstrafe verurteilt wurde.
Auch er konnte nichts wirklich neues Beitragen, machte aber die ganze Zeit einen abgebrühten Eindruck.
Übrigens wird morgen seine „Residenz“ in die JVA Ravensburg verlegt.

Bei der darauffolgenden Befragung der Exfreundin des Angeklagten, Sarah Speck, kam zum Tageslicht, dass diese wegen des konstruierten, falschen Alibis zu Sozialstunden verurteilt worden ist. An dieser Strafvereitelung waren sowohl der Vater des Angeklagten als auch seine Mittäter Aron Niesner und der bereits genannte Dominik Fischer beteiligt.
Die Ominösen Quarzhandschuhe, welche bereits während des ersten Verfahrens immer wieder auftauchten, die angeblich die Antifaschisten vor der Auseinandersetzung anzogen, fanden sich nun in der Aussage des Neonazis Aahron Niesners an seinen eigenen Händen wieder.

Der zweite Verhandlungstag findet am 1. Februar statt. An diesem Tag werden unter anderem ein ehemalige Staatsschützer aus Böblingen, ein Sachverständiger von der Kriminaltechnik, sowie der behandelnde Arzt des Antifaschisten befragt.

Kommt zur Prozessbeobachtung am 1. Februar zum Stuttgarter Landgericht und unterstützt die Nebenklage!

Wir treffen uns um 8 Uhr vor dem Landgericht
Kein vergeben, kein Vergessen, den Antifaschistischen Selbstschutz organisieren!

Vergangen: Gaspistolenschütze vor dem Leonberger Amtsgericht

Dienstag, 15. Januar 2013

Erneuter Kriminalisierungsversuch eines Antifaschisten

 

Am Montag, den 21.01.13 versucht die Deutsche Justiz erneut einen Antifaschisten zu kriminalisieren.  Der Grund dafür soll eine Auseinandersetzung mit Faschisten während des alljährlich stattfindenden Naziaufmarsches am 23. Februar 2012 in Pforzheim sein. Diesen Tag nutzen die Faschisten schon seit rund 20 Jahren um mit dem "Gedenken" an die Bombardierung durch  die Alliierten im 2. Weltkrieg ihr faschistisches Gedankengut auf die Straße zu tragen. Erst vergangenen Monat wurden weitere Antifas, die sich den Teilnehmern des Aufmarsches in den Weg stellten, aufgrund fragwürdiger Behauptungen der Polizei und wiedersprüchlicher Aussagen der Faschisten vom Amtsgericht Pforzheim gerechterweise freigesprochen. Ob es nun aber vor der  Stuttgarter  Justiz zu einem Freispruch kommt, oder wieder großzügig auf Beweisführung verzichtet wird, um eine weitere Verurteilung eines  Antifaschisten zu erzielen, bleibt allerdings fraglich. Zeigt Euch solidarisch, beteiligt euch an der Prozessbeobachtung und an den Protesten des diesjährigen Naziaufmarsches am 23.02.13!

Antifaschismus ist und bleibt legitim!                                                                                           

21.01.2013|9.00 Uhr                                                                                                                    
Amtsgericht Stuttgart, Hauffstr. 5|Sitzungsaal 2

Montag, 14. Januar 2013

Berufungsprozess gegen rechten Gaspistolenschützen

Am kommenden Mittwoch beginnt vor dem Stuttgarter Landgericht der Berufungsprozess gegen den Neonazi Sebastian Elsner. Elsner hatte im März 2011 in Leonberg bei Stuttgart einem jungen Antifaschisten aus nächster Nähe mit einer Gaspistole ins Auge geschossen und diesen schwer verletzt.
Während einer verbalen Auseinandersetzung zwischen drei antifaschistischen Jugendlichen und drei Faschisten, zog Elsner unvermittelt eine Gaspistole und schoß einen der Antifaschisten nieder. Nur durch mehrere Notoperationen konnte das Augenlicht des Betroffenen erhalten bleiben, bis heute leidet er aber unter einer stark eingeschränkten Sehkraft.
Im ersten Verfahren im Sommer 2012 war der Faschist zu 2 Jahren und 3Monaten Haft verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der damalige Soldat Elsner nicht in Notwehr gehandelt hatte. Außerdem bestätigte ein Gutachter, dass der Schuß nicht wie von Elsner behauptet wurde aus einem Meter Entfernung abgegeben wurde, sondern aus einer Distanz von maximal 10cm.
Elsner, der auch an mehreren anderen gewalttätigen Übergriffen auf Linke beteilgt war, wird auch beim kommenden Prozess wieder von dem bekannten Anwalt und Nazimusiker Steffen Hammer aus Reutlingen vertreten.

Für den 2. Prozesstag am 1.Februar rufen die AIL und andere antifaschistische Gruppen zu einer Prozessbeobachtung auf.

Beide Prozesse beginnen um 9.00 Uhr im Landgericht Stuttgart.

Donnerstag, 27. Dezember 2012


 NICHT LANGE FACKELN! Naziaufmarsch in Pforzheim verhindern!

Am 23. Februar 2013 veranstaltet der faschistische "Freundeskreis Ein Herz für Deutschland" eine "Fackel-Mahnwache" auf dem Pforzheimer Wartberg. Seit rund 20 Jahren nehmen die Nazis die  Bombardements auf Pforzheim jährlich am 23. Februar 1945 zum Anlass, um den deutschen Faschismus zu glorifizieren.

Mit dieser und anderen Veranstaltungen im gesamten Bundesgebiet versuchen Nazis für ein Geschichtsbild einzutreten, das von dem mörderischen Verbrechen des deutschen Faschismus ablenkt und stattdessen die militärischen Kontrahenten der Faschisten zu den eigentlichen Tätern umlügt. In ihrer Propaganda finden dementsprechend weder die Ermordung von Millionen von Menschen in Vernichtungslagern, noch der deutsche Kriegsbeginn Erwähnung.

In den letzten Jahren beteiligten sich durchschnittlich 100-200 Nazis an der Mahnwache. Damit ist die Veranstaltung der größte, regelmäßig stattfindende Naziaufmarsch in Baden-Württemberg! Da ihre Mobilisierung 2013 auf einen Samstag fällt, werden die Faschisten im kommenden Februar wohl eine noch stärkere Mobilisierung, als in den vergangenen Jahren anstreben.
Antifaschistische Proteste aus verschiedenen Spektren dagegen konnten das Event die letzten Male nicht verhindern. Durch massives Eingreifen der Polizei wurden vielfältige antifaschistische Gegenaktionen immer wieder angegriffen oder behindert. Das werden wir uns nicht mehr bieten lassen: Am 23. Februar 2013 geben wir den Rechten keine Chance, ihre Geschichtslügen herauszuposaunen!

Wir werden mit vielfältigen Aktionen und direkten Blockaden den Nazis zeigen, dass sie nicht erwünscht sind. Ob in Stuttgart, Göppingen, Heilbronn, oder Pforzheim - niemals werden wir zulassen, dass ihre Aufmärsche ungestört ablaufen!

...NICHT LANGE FACKELN!
Alle auf die Straße und den Naziaufmarsch verhindern!

Dienstag, 31. Juli 2012

Pressemitteilung der Antifaschistischen Aktion (Aufbau) Stuttgart zu den Protesten gegen die NPD-Kundgebung in Stuttgart

Am heutigen Montag versuchte die NPD, im Rahmen ihrer sogenannten "Deutschlandtour" eine Kundgebung in der Stuttgarter Innenstadt abzuhalten. Den Kundgebungsort veröffentlichte die Partei aus Angst vor Protestaktionen erst am Vorabend.

Trotz einer sehr kurzfristigen Mobilisierungszeit beteiligten sich zahlreiche AntifaschistInnen aus verschiedenen Spektren an den Gegenprotesten. Darunter befanden sich revolutionäre und antifaschistische Gruppen, Gewerkschaften und Parteijugendorganisationen.

Am Mahnmal der Opfer des Faschismus diente eine Kundgebung als Anlaufstelle für antifaschistische Proteste. Von dort aus begaben sich mehrere Hundert Antifaschistinnen und Antifaschisten zu den Gegenprotesten. Die Anfahrt des NPD-Lautsprecherwagens wurde mehrmals durch Personen- und Sachblockaden unterbrochen und verzögert. Die NPD-Kundgebung fand letztendlich mit fast 2 Stunden Verspätung auf dem Kronprinzplatz in der Stuttgarter Innenstadt statt. Die 15 anwesenden Faschisten wurden von Antifaschistinnen und Antifaschisten lauthals übertönt und mit direktem Protest konfrontiert. Eine mitten in die Nazikundgebung geflogene Reizgasgranate unterbrach das faschistische Spektakel für einige Minuten, anschließend flogen Eier und Tomaten auf die Faschisten. Am Rande der Nazikundgebung wurden einige Naziskinheads in körperlichen Auseinandersetzungen von engangierten Antifaschistinnen und Antifaschisten konfrontiert.

Die mit mehreren Hundertschaften, Reiterstaffel und Greiftrupps aufgefahrene Polizei agierte die gesamte Zeit über äußerst aggressiv und nahm 75 Antifaschistinnen und Antifaschisten im Tagesverlauf zum Teil brutal fest oder in Gewahrsam. Mindestens ein Antifaschist musste nach einem Polizeiangriff mit Kopfverletzungen stationär im Krankenhaus behandelt werden. Die Polizeiwache auf dem Cannstatter Wasen wurde alleine für die Ereignisse an diesem Tag in Betrieb genommen und zur Gefangenensammelstelle umfunktioniert. Der Verkehr in der gesamten Stuttgarter Innenstadt wurde für mehrere Stunden stark behindert.

 Hannah Stein, die Pressesprecherin der Antifaschistischen Aktion (Aufbau) Stuttgart erklärt dazu: "Trotz einer sehr kurzen Mobilisierungszeit und dem Termin am Montag Vormittag, konnten zahlreiche Antifaschistinnen und Antifaschisten gegen die NPD-Kundgebung mobilisiert werden. Stadt und Polizei zeigten einmal mehr, dass sie kein Interesse an einem couragierten Widerstand gegen menschenverachtendes Gedankengut haben, sondern ganz im Gegenteil mit einem überzogenen und brutal auftretendem Polizeiaufgebot gegen antifaschistische Gegendemonstrantinnen und Gegendemonstranten vorgehen. Das verdeutlicht klar die Notwendigkeit einer selbstständigen, antifaschistischen Organisierung und eigenem aktivem Handeln! Für die Faschisten war der Versuch einer Kundgebung in Stuttgart Innenstadt kein Erfolg. Sie sahen sich - wie auch bei vergangenen öffentlichen Aktionen in Stuttgart und Umgebung - in erster Linie mit einer breiten Ablehnung konfrontiert und hatten weder eine interessierte Öffentlichkeit noch Agitationsmöglichkeiten."

 Ein ausführlicher Bericht mit Fotos und politischer Einschätzung folgt bald.

Urteil im Gaspistolenprozess

Am Donnerstag, den 26.07.2012, fand unter strengen Einlasskontrollen der letzte Prozesstag und die damit verbundene Urteilsverküdung gegen den Neonazi Sebastian Elsner, vor dem Leonberger Amtsgericht statt. Rund 30 AntifaschistInnen beteiligten sich an einer kritischen Prozessbeobachtung. Der einschlägig bekannte Neonazi Elsner wurde zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt und muss die Kosten des Gerichtsverfahrens tragen. Anwesende ProzessbeobachterInnen bewerten die Tatsache, dass dieses Verfahren und die – zwar                      
vergleichsweise milde – Verurteilung überhaupt zustande kam als Erfolg der antifaschistischen Mobilisierungen.

Was ist war passiert?
Die Neonazis Sebastian Elsner, Dominik Fischer und Aaron Nießner griffen am 11.März 2011 eine Gruppe junger Antifaschisten in der Leonberger Altstadt an. Nach einem Wortgefecht zückte der Nazi Elsner eine Gaspistole und zögerte nicht lange um einem der Antifaschisten mit dieser ins Auge zu schießen. Der Antifaschist trug schwere Verletzungen davon und musste sich noch am selben Tag zwei Notoperationen unterziehen, um zu retten was noch zu retten ist.
Die Verfahren gegen die beiden Mittäter Dominik Fischer, der schon bei einem Mordversuch auf MigrantInnen in Winterbach auf der Anklagebank saß, und Aaron Nießner wurden schon im Vorhinein eingestellt. Stadt und Polizei verschwiegen lange den rechten Hintergund des Angriffs und wurden nur durch den öffentlichen Druck antifaschistischer Gruppen aktiv.
Sebastian Elsner musste sich nun wegen gefährlicher Körperverletzung u.a. vor dem Leonberger Amtsgericht verantworten. (Informationen zum bisherigen Prozessverlauf: https://linksunten.indymedia.org/de/node/63664)
“Es wurde aus höchstens 20-30 cm Entfernung geschossen”
Während des heutigen Prozesstages erwies sich die Aussage von Sebastian Elsner, in der er schilderte, dass er aus anderhalb Metern in Notwehr geschossen habe als falsch. Wiederlegt wurde die Legende des Nazis durch Aussagen des Augenarztes und eines Sachverstädnigen der Landespolizeidirektion.
Zuerst sprach der behandelnde Augenarzt des Antifaschisten und hob nocheinmal die Schwere der Tat hervor, indem er davon sprach, dass eine Schwächung der Sehkraft weiterhin bestehen bleibt und diese sich sogar noch verschlechtern und eine Transplantation der beschädigten Hornhaut nötig sein könne. Schmauchspuren und eingebrannte Steinchen sprechen zudem für einen Schuss aus wenigen Zentimetern, so der behandelnde Arzt.
Der folgende Gutachter der Landespolizei legte mehrere A3 Papiere mit Schussversuchen aus unterschiedlichen Abständen vor. Aus diesen Tests und dem Gutachten ergab sich, dass aus “höchstens 20-30 cm Entfernung geschossen wurde, mit Tendenz zu ersterem Abstand.”, erläuterte der Polizeibeamte.
Eine Freundin der drei Neonazis, die am Tatabend gemeinsam mit ihnen in der Leonberger Altstadt unterwegs war, sagte als dritte Zeugin am heutigen Porzesstag aus. Sie erläuterte, dass der Neonazi Aaron Nießner ihr von der Tat via Facebook erzählte und sie aufgefordert habe, nichts weiter zu erzählen. Über den Waffenbesitz von Sebastian Elsner war sie zwar stets informiert, hatte aber nach eigenem Bekunden keine Probleme damit.
Am Ende der Verhandlung führte Richter Blattner noch einen Zeitungsartikel über Outings in den Prozess ein. Den Antrag dafür stellte der Nazianwalt und frühere Frontmann der Naziband “Noie Werte” Steffen Hammer, der als Verteidiger von Sebastian Elsner fungierte. Der verlesene Zeitungsartikel thematisierte mehrere Outingaktionen, die am 2. Juli 2012 in der Region um Stuttgart stattfanden, eine davon vor dem Haus von Sebastian Elsner. Der Angeklagte Elsner wollte es sich danach nicht nehmen lassen, in einer kurzen Einlassung sein Leid zu klagen und sich dadurch in einen positives Licht zu rücken.
Pladoyers und Urteil
In dem späteren Plädoyer der Staatsanwaltschaft beantragte diese, dass sich der zuvor geschilderte Outing-Vorfall strafmildernd in diesem Verfahren auszuwirken habe.
Zudem führte die Staatsanwältin immer wieder die “Extremismustheorie” ins Feld, wonach ein allgemeine Problematik zunehmender Gewalt zwischen “Rechts- und Linksextremen” vorhanden sei. Eine Unterscheidung zwischen Nazihorden die Jagd auf Andersaussehende und Andersdenkende machen und denjenigen die hiergegen Widerstand organisieren, blieb hierbei außen vor. Dennoch wies sie auf ettliche Widersprüche in den Aussagen der Nazis hin und verwies auf die falschen Alibis und geplanten Absprachen der Nazis, die erst im Zuge der Ermittlungen der Polizei aufflogen. Als sie die aus ihrer Sicht angemessene Strafe beantragte, forderte sie zwei Jahre und acht Monate ohne Bewährung für den Neonazi.
Politische Bewertung
Aus unserer Sicht, verlief die Mobilisierung zur antifaschistischen Prozessbeobachtung ausgesprochen erfolgreich. An jedem der drei Prozesstage, waren die Sitzplätze im größten Gerichtssaal des Leonberger Amtsgerichtes voll besetzt. Dies und die offensive antifaschistische Thematisierung des Vorfalls direkt nach dem Vorfall und im Vorfeld des Prozesses dürften mit ausschlaggebend für das Zustandekommen des Verfahrens und dessen Ausgang gewesen sein.
Es ist jedoch davon auszugehen, dass es zu einer Berufungsverhandlung in dem Verfahren kommen wird. Hierbei könnte eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung durchaus mögliches Ergebnis sein.
Ganz unabhängig von der juristischen Ebene des Verfahrens, ist für uns jedoch die politische Ebene das Entscheidende. Das Zustandekommen des Verfahrens aber auch die Versuche der Neonazis in Leonberg Fuß zu fassen zeigen deutlich, dass es an uns liegt den antifaschistischen Selbsschutz im Konkreten und den Antifaschistischen Kampf im Allgemeinen zu führen und uns dabei eben nicht auf Instututionen oder Urteile der bürgerlichen Klassenjustiz zu verlassen.

von: