Donnerstag, 26. Januar 2012

Leonberg: Antifaschistin zu Arbeitsstunden verurteilt

Am Mittwoch, den 7.12.11 fand vor dem Leonberger Amtsgericht eine Verhandlung gegen eine Antifaschistin statt.
Es wurden ihr mehrere Delikte vorgeworfen, das schwerwiegendste im Zusammenhang mit antirassistischen Protesten gegen eine Kundgebung der rassistischen, rechtspopulistischen Internetplattform "Pi-News-Politically Incorrect" und der selbsternannten "Bürgerbewegung Pax Europa". In diesem Zusammenhang wurde ihr konkret Körperverletzung (Ohrfeige) und dazu Sachbeschädigung (Brille), sowie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen. Da die Angeklagte bei der ihr ersten vorgeworfenen Tat noch keine 18 Jahre alt war, fand die Verhandlung- obwohl der Anwalt der Angeklagten das Gegenteil beantragte- unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Trotzdem fanden sich vor dem Gerichtsgebäude solidarische Genossen der Angeklagten ein.
Schon über eine halbe Stunde vor Prozessbeginn war die Polizei mit mehrern (auch zivilen) Autos rund um das Gerichtsgebäude präsent.
Das Gerichtsgebäude wurde abgeschlossen und betreten durfte es nur, wer unmittelbar zur Verhandlung gehört. Auch im inneren des Gerichtgebäudes war alles voller Polizei, die auch den Eintritt "regelten".
Das Gericht hatte diese Maßnahme beantragt.
Die Angeklagte äußerte sich nicht zu den politischen Vorwürfen.
Als Zeugen sagten mehrere Polizisten aus. Sie versuchten die Angeklagte in ein schlechtes Licht zu rücken, ihre Lügengeschichten widersprachen sich allerdings.
Der Polizeibeamte der die Antifaschistin bei ihrer Festnahme würgte, was ein ärztliches Attest bestätigte, gab sogar zu ihr direkt Gewalt angedroht zu haben.
Es kam auch raus, das auch eine Anzeige gegen einen Rassisten von Pax Europa läuft, der bei der Kundgebung mit Pfefferspray bewaffnet war.
Letztendlich mussten die Vorwürfe der Körperverletzung und Sachbeschädigung eingestellt werden.
Um die krasse Polizeigewalt zu rechtfertigen verurteilte das Gericht die Antifaschistin dennoch wegen Widerstandes. Es zeigt sich immer wieder wie Polizeigewalt mit schikanösen Anzeigen gegen die Opfer gerechtfertigt werden soll.
Obwohl der Prozess für 2 Tage angesetzt war, endete er schon am ersten Tag.
Nachdem die Staatsanwältin 70 Arbeitstunden forderte, verurteilte das Gericht die Antifaschistin nach Jugendstrafrecht zu einer Gesamtstrafe von 50 Arbeitsstunden.

Auch wenn die Staatsanwaltschaft die schwersten Vorwürfe des Anklagekonstrukts nicht durchbringen konnte, können wir auch eine verhältnismäßig milde Verurteilung nicht als Erfolg werten. Nicht antirassitisches Engagement, sondern Diskriminierung jeglicher Art und der Schutz rassistischer Veranstaltungen gehören auf die Anklagebank!

Die Angeklagte genießt unsere volle Solidarität!
Antifaschismus ist und bleibt legitim!

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